Nix
Gruß
K.-H .
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Ein Beispiel gebe ich von den sinnigen EU- Vorschriften:
"Reinigungsschleusen", auch "Siefelspritzanlagen" genannt, die benutzt werden müssen in Farmanlagen,
vor dem Betreten eines Geheges (oder Weide), und vor dem Verlassen eines Geheges.
Nicht in den Schlacht, - oder Zerlegeräumen. Nein vor dem Gehege. Macht Sinn, oder? ;-)
Natürlich in Edelstahlausführung, und mit entsprechender Wasserabfanganlage.
Was hat das mit dem Verbraucherschutz zu tun?
Wir sind froh kurz vorher es geschafft zu haben, das Gegehe als "Wildgehege" umzumelden.
Das schaffen aber leider nicht alle, da dazu
a) die Veterinärämter in den Ländern (in Deutschland) unterschiedlich ticken, und
b) viele Gehege die Voraussetzungen nicht erfüllen können, z.B. dass die Tiere sich ganzjährig nur von der Weide ernähren können, und nur im harschigen Winter zugefüttert werden brauchen.
Wir haben nämlich Wechselweiden, und keine Standweide wie die meisten Gehege.
Nixergruß
Jörg