Nix
Gruß
K.-H .
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Naaabend...
Aber könnt ihr da nicht auch ein Tier erwerben und es dann unter euch aufteilen?
Manfred, wir sind ein gemeinnütziger Verein, von dem ich polizeilich geführter Gehegeleiter bin (werde auch im Ernstfall von denen angerufen, und die Polizei muss ca. 3 Tage vor einem Abschuß informiert werden),
und dieser Verein führt unter den Augen des Tierschutzes und vom Veterinäramt ein Wildgehege.
Von dem Bestand der Tiere muss ich ein Gehegebuch führen, in dem genau eingetragen wird welche Tiere kommen, und welche gehen.
Und die Umstände die dazu führten, mit späteren Verbleib der Tiere. Dieses Buch ist bindend.
Wie sollen wir denn das Verteilen "unter uns", von 6 - 9 Tier- Abgängen pro Jahr, bei den Ämtern belegen? ;-)
Wobei "unter uns" 3 Mann sind:
2 Jäger, einer davon ist der Förster welcher extra für dieses Gehege eine Schießerlaubnis beantragen musste, sonst gilt es nämlich als Wildern, und die dritte Person mit der Befugnis als "Sachkundige Person mit Lehrgang", ist der Gehegeleiter.
Ohne diese Person darf keiner der Jäger im geschlossenen Gehege "jagen".
Kurz, und mit anderen Worten:
Da wiehert zu sehr der Amtsschimmel, selbst 1 Tier "mal eben" zum Eigenverzehr geht nicht, und dat wird nix :))
Einen schönen Abend noch,
Nixergruß
Jörg