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Danke Crasher. : Timbosteron
Joerg69 Ralf103 „es gibt keine Pflichtmitgliedschaft, im Gegenteil, man muss aktiv die...“
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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz/ UrhWahrnG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhwahrng/gesamt.pdf

Gebühren werden nur bei kommerziellen Veranstaltungen fällig, bei denen dem Veranstalter ein geldwerter Vorteil entsteht: § 13 (3) Satz 1.

Der Verwaltungsaufwand soll wirtschaftlich vertretbar bleiben: § 13 (3) Satz 2.

Belange der Jugendpflege sind zu berücksichtigen: § 13 (3) letzter Satz.

Eine Rechteverwertungsgesellschaft kann auch ohne Auftrag des Künstlers tätig werden: § 13 c (3) Satz 1
Allerdings ist hier von "Kabelweiterleitung" die Rede, also nach meiner Lesart von einem Konzert- oder Studioauftritt.

Mein Fazit:
- Kopieren von Liederbüchern ist zwar eigentlich ein Verstoß gegen Urheberrecht. Allerdings kommen die Rechteinhaber durch den meist hohen Preis von Lehrbüchern, die ein Lehrer bezahlt, auf ihre Kosten. Bei einem strikten Kopierverbot würden viele Lehrer bestimmte Bücher garnicht mehr kaufen.
- Den Verwaltungsaufwand halte ich hier für ein Vielfaches höher als den Nutzen für die Rechteinhaber. Das wird doch seit Menschengedenken so gemacht, daß Lehrer mal einzelne Buchseiten kopieren. Sollen die jetzt für jede Seite eine Abrechnung mit der GEMA machen? Die GEMA hat offensichtlich zuviel Personal.
- Und es sind "Belange der Jugendpflege" zu berücksichtigen, s. o. im Gesetzestext.
- Manche Bürokraten sind wahrlich herzallerliebst. So ein kleiner Wichser von Museumswärter in München wollte mal unsere Lehrerin verhaften (!), weil einer der Schüler den Schülerausweis eines anderen benutzt hat, um den Schülertarif beim Eintrittsgeld zu erhalten. Muß man bei einer Schülergruppe die einzelnen Ausweise kontrollieren?

Typisch deutsch. Lukas9Gelöscht
Auseinanderhalten! hulk 8150