Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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Dafür gibt es "Nichtraucherkneipen" Glaube ich.
Als Rauchen in Gaststätten noch erlaubt war habe ich nie eine "Nichtraucherkneipe" gesehen. Maximal gab es Lokale in denen ein Raucher- und ein Nichtraucherbereich ausgeschildert waren. Der blaue Dunst hält sich allerdings nicht an die Schilder.
Alkoholgestank kenne ich auch nur aus dem ÖPNV.
Gruß
Borlander
Als Rauchen in Gaststätten noch erlaubt war habe ich nie eine "Nichtraucherkneipe" gesehen. Maximal gab es Lokale in denen ein Raucher- und ein Nichtraucherbereich ausgeschildert waren. Der blaue Dunst hält sich allerdings nicht an die Schilder.
Alkoholgestank kenne ich auch nur aus dem ÖPNV.
Gruß
Borlander