Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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Hey Max
Alkoholisiert bzw. unter Drogeneinfluss Auto zu fahren ist schon längst verboten. Dahingehend besteht kein Handlungsbedarf.
Sorry daran habe ich nicht gedacht. Stimmt genau das ist ja verboten. Deswegen fährt auch kein Mensch unter Alkoholeinfluß. Daher gibt es auch keinen Restalkohol.
Wie konnte ich das nur vergessen. Kannst du mir noch einmal verzeihen?
Demütigen Gruß
Jogi