Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden
Was soll bitte eine "nichtöffentliche Gaststätte" sein? Falls Du auf sowas wie die "Raucherclubs" anspielst: Die sind nach dem ersten Gesetz von 2008 wie Pilze aus dem Boden geschossen; das neue Gesetz soll u.a. dieses Schlupfloch schließen.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Erzähl das mal den vielen Beschäftigten in der Gastronomie...
Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Normalerweise befinden sich Kfz mit laufendem Motor nicht in geschlossenen Räumen. Und im Freien darf ja sogar weiterhin gequarzt werden, was das Zeug hält.
Was soll bitte eine "nichtöffentliche Gaststätte" sein? Falls Du auf sowas wie die "Raucherclubs" anspielst: Die sind nach dem ersten Gesetz von 2008 wie Pilze aus dem Boden geschossen; das neue Gesetz soll u.a. dieses Schlupfloch schließen.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Erzähl das mal den vielen Beschäftigten in der Gastronomie...
Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Normalerweise befinden sich Kfz mit laufendem Motor nicht in geschlossenen Räumen. Und im Freien darf ja sogar weiterhin gequarzt werden, was das Zeug hält.