Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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jede Wahl mit einer Beteiligung unter 50% ungültig sein.
Verstehe ich nun nicht ganz!
Für diesen speziellen Fall, den wir jetzt in Bayern hatten: Wenn jemand nie in eine Kneipe geht (ich war schon seit mindestens 20 Jahren nicht mehr in solch einer Räumlichkeit), dann ist es demjenigen doch schlicht und einfach vollkommen gleichgültig, ob da geraucht wird oder nicht. Warum sollte so jemand zu solch einer Wahl gehen und abstimmen, ob in Räumen, die er nie von innen sieht, geraucht werden darf oder nicht?
Gruß
K.-H.
Verstehe ich nun nicht ganz!
Für diesen speziellen Fall, den wir jetzt in Bayern hatten: Wenn jemand nie in eine Kneipe geht (ich war schon seit mindestens 20 Jahren nicht mehr in solch einer Räumlichkeit), dann ist es demjenigen doch schlicht und einfach vollkommen gleichgültig, ob da geraucht wird oder nicht. Warum sollte so jemand zu solch einer Wahl gehen und abstimmen, ob in Räumen, die er nie von innen sieht, geraucht werden darf oder nicht?
Gruß
K.-H.