Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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Ich seh den Zusammenhang immer noch nicht.
Alkoholisiert bzw. unter Drogeneinfluss Auto zu fahren ist schon längst verboten. Dahingehend besteht kein Handlungsbedarf.
Soll ich jetzt auf demselben Niveau noch mit dem konstruierten Fall antworten, dass der Raucher seine Kippen auf den Armen Deiner Kinder ausdrückt?