Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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Eine Vielzahl der sog. Köche, den Begriff darf man allerdings nur auf Personen anwenden, welche diesen Beruf erfolgreich erlernt haben.
Leider tummelt sich eine grosse Anzahl dieser sogen. Köche in deutschen Gaststuben herum, bei welchen man die fehlenden Kenntnisse schnell merkt, vorrausgesetzt, man gehört der Gruppe kritischer Esser an, welche leider immer kleiner wird.