Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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vorher muss man ja gezwungen sein, sich im selben Raum aufzuhalten.
Das ist eine typische Raucherargumentation. Man möchte sich vielleicht nicht immer nur in den eigenen vier Wänden aufhalten, weil man nur da vor dem Raucherterror sicher ist.
Nikotin gibt's ja noch in anderer Form - Kaugummi, Kautabak, Schnupftabak (!) - nur zu, da hat niemand was dagegen.
Das ist eine typische Raucherargumentation. Man möchte sich vielleicht nicht immer nur in den eigenen vier Wänden aufhalten, weil man nur da vor dem Raucherterror sicher ist.
Nikotin gibt's ja noch in anderer Form - Kaugummi, Kautabak, Schnupftabak (!) - nur zu, da hat niemand was dagegen.