Es erstaunt doch sehr, dass diese Klientel ihr Volksbegehren nicht mit einem generellen KFZ-Verbot in der Öffentlichkeit verbunden haben.
Es gilt doch als erwiesen, dass die Schadstoffmenge, welche durch KFZ in die Öffentlichkeit gelangen, deutlisch höher ist als die durch Raucher entstehende 'Schadstoffe.
Es kann den betroffenen Gastwirten nur angeraten werden, ihr Gewerbe als öffentliche Gaststätte ab- und als nichtöffentliche neu anzumelden.
Gott sei Dank, dass niemand dazu gezwungen wird, entspr. Örtlichkeiten aufzusuchen in denen er sich gefährdet fühlt.
Dies gilt besonders auch für den Strassenverkehr.
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Hey King
Nee, aber er möchte vielleicht mal ein kühles Bierchen oder eine Limo mit seinen Kindern trinken - und zwar ohne von Nikotinwolken eingenebelt zu werden. Immerhin sind Gaststätten "öffentlich"
Dafür gibt es "Nichtraucherkneipen" Glaube ich.
Keine Ahnung ich gehe grundsätzlich in keine Gasstätte, da mich der Alkoholmief zum Brechen reizt.
Gruß Jogi