Grad geguckt:
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
Zahlung GEZ II unter Vorbehalt kann sich zu einem faulem Ei entwickeln:
Das war es von Anfang an... Nur geeignet für Leute, die auf dem Standpunkt stehen, besser ein faules Ei als gar kein Ei ;-)
mal angenommen ihr zahlt den Beitrag unter Vorbehalt in der Hoffnung das wen das eines Tages mal gekippt wird, ihr euer Geld wieder bekommt ? mal angenommen die GEZ II wird aufgelöst und die ÖR so in der heutigen Form von wem wollt ihr dann das Geld eure bezahlen GEZ II Gebühren zurückfordern ?
Dann ist die Kohle eben weg, sofern es für den Beitragsservice keinen Rechtsnachfolger gibt.
Zahlt man nicht unter Vorbehalt, ist das Geld von vornherein weg. Im anderen Fall hat man eine theoretische (Rest-)Chance auf Rückerstattung. Das ist der ganze Unterschied.–
(zu 1 Post tiefer:)
die Sache ist dann noch mit dem GV in die Haftung nehmen wenn der kein Geld hat kann man von dem auch nichts Vollstrecken.
Hääääää...?
CU
Olaf