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Borlander Olaf19 „Naja anscheinend geht es da tatsächlich nur um die korrekte ...“
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Naja – anscheinend geht es da tatsächlich nur um die korrekte Nennung des Gläubigers. Also nicht "Beitragsservice", sondern z.B. Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentl. Rechts, vollständige Adresse, bevollmächtigte Person und das war's schon. Wenn man wollte, wäre das in 5 Minuten fertig ;-)

Und welche Rundfunkanstalt trägt man dann für welchen Beitrags-Nichtzahler sein?

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Hi, ... Alles sicher