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Borlander Olaf19 „Du meinst, es gibt Regionen in Deutschland, für die zwei ...“
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Ich gehe davon aus, dass sich die Zuständigkeit am Ende schon rechtlich eindeutig auf eine juristische Person abbilden lässt, selbst wenn die möglicherweise wieder einen zusammenschluss von mehreren Rundfunkanstalten abbilden sollte.

Die technische Herausforderung liegt dann allerdings zunächst darin eindeutige Regeln für ein Geo-Matching von Adressdaten auf die zuständigen Rundfunkanstalten zu formulieren und diese dann auch noch umzusetzen.

Gruß
bor

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Hi, ... Alles sicher