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Olaf19 Borlander „Ich gehe davon aus, dass sich die Zuständigkeit am Ende schon ...“
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Oder ein ganz pragmatischer Ansatz: welche Rundfunkanstalt wäre nach altem(!) Rundfunkrecht, d.h. vor 2013, zuständig gewesen, um einen Gebührenbeauftragten loszuschicken? Wäre diese Rundfunkanstalt nicht auch jetzt als rechtsfähiger Schuldner einzusetzen, anstatt des nicht rechtsfähigen Beitragsservices?

Die von dir beschriebene technische Herausforderung hätte sich schon viele Jahre früher stellen müssen, als noch das alte Rundfunkrecht galt. Denn auch damals hätte sich ja irgendeine Rundfunkanstalt für das Eintreiben der Gebühren von nicht angemeldeten Teilnehmern zuständig "fühlen müssen".

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Hi, ... Alles sicher