Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Hoffen wir, dass es tatsächlich Ausnahmen bleiben - die Institution "Landgericht Hamburg" ist ja schon eine Negativ-Legende in der Netzwelt.
Ein Lichtblick: Auch wenn wir alle uns schon einige Jahre mit dem Internet befasst haben - relativ gesehen ist es immer noch ein relativ junges Medium. Anfangs war es praktisch völlig unreguliert-"anarchisch", mittlerweile ist es hoffnungslos überreguliert, geradezu von einem Extrem ins andere. Da scheint ein regelrechter Nachholbedarf zu bestehen... aber noch möchte ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass sich die Behandlung des Internets durch Gesetzgeber und Rechtsprechung auf ein vernünftiges Mittelmaß zwischen Freiheit und sinnvoller Kontrolle einpendelt.
CU
Olaf