Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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> Von jemandem, der sich WLAN-Hardware beschafft erwarte ich, dass er sich zumindest grundlegend mit der Funktionweise eben derselben vertraut macht.
Kann ich nur zustimmen, die Betreiber eines WLAN müssen verstehen das man bei dieser Technik auch auf seine Mitmenschen achten muss.
Allerdings sollten die Richter vorm "verknacken" doch mal recherchieren ob es denn eindeutige Regelungen wie z.B. beim CB-Funkverkehr im deutschen Gesetz gibt!
Was sagt eigentlich die Bundesnetzagentur dazu?
Mein Vorschlag:
Private Netze (Wohnung): Verpflichtung zum Sichern durch Schlüssel (nachweisbar machen)
Offene Netze (Hot-Spots): Verpflichtung zum Logging wie bei ISPs