Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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> Was ist, wenn du dein Auto abgeschlossen hast und es wird trotzdem geknackt. Ist das auch strafbar?
Wenn man sein Auto fachgerecht absichert - Fenster zu und abschließen, Schiebedach zu bzw. Verdeck schließen - dann liegt ja keine Fahrlässigkeit mehr vor. Ein ungesichtertes WLAN entspricht eben nicht dem abgeschlossenen, sondern dem fahrlässig offen gelassenen Auto.
Der letzte Satz ist Blödsinn, zumindest in diesem Kontext.
Ich sehe das genau so wie Zappo.
CU
Olaf