Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge
Ich bin kein "gläserner" Bürger, jedoch einer, der absolut nichts zu verbergen hat.
du hast keine Privatsphäre?
Genau das ist der Bereich, den ich zu verbergen habe, weil er exakt niemanden etwas angeht - und wenn ich niemanden schreibe, dann meine ich damit auch die sogenannten "Sicherheitsbehörden".
Volker
du hast keine Privatsphäre?
Genau das ist der Bereich, den ich zu verbergen habe, weil er exakt niemanden etwas angeht - und wenn ich niemanden schreibe, dann meine ich damit auch die sogenannten "Sicherheitsbehörden".
Volker