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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
neanderix gelöscht_152402 „@Omega- genauso ist es!!! Und genau darin begründet sich das Problem. @neander-...“
Optionen
Bitte erkläre uns allen wer das erkennt und danach handelt! Geh mal auf die Strasse, frag wer einen PC hat, WLAN, und WEP kennt und vielleicht sogar erklären kann!?


Das können die wenigsten, aber das ist absolut kein Gegenargument. Du argumentierst nach dem Motto "die Leute sind unwissend, lass sie weiter unwissend bleiben".

WIR reden HIER von USERN. Wir kaufen, benutzen und haben keinen Plan! Thats it! Und schon wurden wir zum Straftäter!

Und das ist gar nicht mal so verkehrt. Macht euch gefälligst schlau über das was ihr benutzt. Wenn du dir einen Minibagger mietest, den selber fährst und dabei jemanden verletzt, kannst du dich auch nicht damit rausreden, dass du die einschlägigen UVV nicht kanntest.
Ein PC ist nunmal keine BlackBox, die einem VCR vergleichbar wäre: eicnschalten und loslegen.


Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19