Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Nachtrag:
und wenn ihr nicht wissen /wollt/ -- dann müsst ihr eben zum Fachmann tigern. An deiner zentralheizung spielst du ja auch nicht rum, und an deinem Auto neueren Datums schraubst du auch nicht selber.
Aber beim PC ist das plötzlich ganz anders (oder: soll/muss es plötzlich anders sein) da macht jeder DAU, der fähig ist, eine Computer-BLÖD zu lesen, alles selber, die 11 und 70sten Tipps und Tricks machen ihn ja zum "Experten".
Vol 'für einen verpflichtenden PC führerschein vor dem PC kauf - jetzt' ker