Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.324 Themen, 97.943 Beiträge
Das geht schon viel zu sehr in Richting Politik. Das "Übel" muß doch erstmal an der Wurzel gepackt werden.
Irgend jemand kauft sich einen PC und schließt bei einem bekannten Internetanbieter einen Tarif ab. Dazu kriegt er dann noch einen WLan-Router kostenlos dazu. Jetzt ist dieser jemand aber ziemlich unbedarft in der Materie und will einfach nur mal einen guten PC mit Internet haben. So gut oder schlecht die mitgelieferten Anleitungen sind, sobald alles erstmal läuft ändert man auch nichts mehr dran. Offenes WLan? Wasn dat? Sischer is dat offen, sons käm ich ja gar net rein!
Jemand will einfach nur hier und da mal was rumsurfen. Zum Saugen ist er noch gar nicht fähig genug. Der Nachbar auch und benutzt dazu das offene WLan des Jemand. Dem Nachbar kann und will saugen und man kommt man auf die Schliche. So führt die Spur auch zum Jemand. Oder wars umgekehrt?
Jemand hat sich schuldig gemacht. Tatbestand Unwissenheit. Die schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wo waren denn doch gleich die nicht zu übersehenden Beipackzettel auf denen in großen Lettern zu lesen steht:
Achtung! Schützen Sie ihr WLAN! Verwenden Sie aktuelle Verschlüsselungsmethoden und sichere Schlüssel um Einbruch und Mißbrauch zu verhindern. Rüsten Sie ihr WLAN immer mit der neuesten Hardware aus und updaten Sie regelmäßig Ihre Sicherheitssoftware! Nicht nur das Internet kann gefährlich für Sie sein- auch der Zugang! Schützen Sie sich und andere indem Sie nachfolgende Hinweise sorgfältig beachten... Hotline 0180....
Jemand hat das nicht mehr finden können.
Die Kriminalpolizei rät:
Wer einen ungeschützten Internetzugang bereitstellt und somit dem Missbrauch Tür und Tor öffnet macht sich strafbar!
Benutzen Sie das Internet nur in Anwesenheit eines staatlich geprüften IT-Experten, einem speziell ausgebildeten Polizeibeamten oder Ihrem Anwalt.
Ich finde, man müßte gesetzlich und per Nachweis dazu gezwungen werden, seinen WLAN-Zugang permanent zu kontrollieren. Stelle ich mittelfristige Geschwindigkeitseinbrüche fest, muß ich natürlich auch den Telefonverteiler im Keller checken und ggf. einen Telekom-Techniker anfordern, Nicht das sich hier schon einer mal anklemmt. Auch muß jedem sicherheitsbewußten Internetbenutzer ein von der ges. Krankenkasse beauftragter Therapeut zur Seite gestellt werden um auftretende Anfälle von gefährlicher Paranoia im Zaum zu halten.
Zurück zum Auto. Stelle mein Auto an einer Bank ab um gegenüber beim Bäcker Brötchen zu holen. Lasse den Wagen unverschlossen, auch der Schlüssel steckt. Ich kann den Wagen ja beobachten. Wird schon keiner klauen. Räuber stürzen aus der Bank und verwenden mein Auto als Fluchtfahrzeug. Hat mich doch tatsächlich einer von denen beim abstellen des Fahrzeugs beobachtet. Shit happens. Und ich bin dran als Mittäter!?
Nun, als Mittäter werde ich wohl kaum belangt, wohl aber sehe ich von meiner Versicherung keinen Penny da grob fahrlässig.
Lasse ich also mein WLAN offen kann mir kein Gesetz was. Räumt der ungebetene "Mitbenutzer" meine Platte ab, habe ich wohl Pech gehabt. Entweder, man weist den Verbraucher auf diese Gefahren und evt. rechtlichen Kosequenzen hin oder man belangt gleich den Internetprovider. Ich hab doch auch nur Filme saugen können weil A+B mir einen Zugang bereit gestellt hat. Oder kann Ford belangt werden, weil mein unfreiweillig angebotenes Fluchauto dieser Marke war?
Meine Meinung:
Ein privates WLAN sollte unbelangt bleiben, denn es ist privat (Tauschen unter Freunden). Mögliche Risiken gehen auf eigene Kosten.
Offene WLAN-Betreiber (Bars ect.) sind wie ein Provider zu sehen. Der Gesetze wegen sollten sie aber GEMA & Co. abführen.
In einem offenen WLAN kann nur der Betreiber selbst geschädigt werden, die Beweislast liegt bei Ansprüchen bei ihm.
Urheberrechte können und werden immer und überall verletzt (werden). Ein offenes WLAN kann und darf nicht mit einem Uploadangebot in einer Tauschbörse gleichgesetzt werden. Der Inhalt meiner Platte ist rein privat und primär kein wissentlich und bewußt bereitgestellter Downloadpool. Und weil es privat ist muß es auch primär von Gesetzes wegen erstmal geschützt als belangt werden! Stelle ich den Platteninhalt bewußt zum Saugen bereit, muß das erstmal nachgewiesen werden. Die Tatsache das mein WLAN offen war reicht dazu einfach nicht- Vergleich Haustüre zugezogen/abgeschlossen. Wenn überhaupt hat der "ungebetene" Gast den schwarzen Peter. Der muß dann nachweisen das wir z.b. befreundet sind und er sich deswegen eine Filmkopie saugen konnte/durfte- anstelle sich bei mir persönlich den Film zu leihen.
Man sollte also generell zwischen privaten (offenen) WLAN´s unterscheiden und solchen die in Bars, Flughäfen ect. betrieben werden. Demnach dürfen Privatiers nicht belangt werden und die öffentlichen sollten bei nachweisbarer Abgabe an die GEMA & Co ebenfalls unbelangt bleiben.
Damit ein solches Urteil überhaupt erst gültig werden kann, muss der Verbraucher zwingend und unbedingt auf die Risiken eines WLAN hingewiesen werden. Sehe schon die neuesten Providerwerbungen vor mir....
Es ist zzt. ja so- die Industrie MUSS vor dem Verbraucher geschützt werden! Fehlende Gesetze verhindern Missbrauch nicht. Und solange keine alltagstauglichen Gesetze da sind muß man eben den Verbraucher belangen- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die einfachste Lösung. Auf die Art und Weise kann man den Bürger immer belangen. In der Zwischenzeit kann man ja mal was brauchbares entwerfen. Die Industrie ist befriedigt, der Verbraucher zahlt die Zeche. Das ist unser Job.
Das ist das was ich immer sage- statt NPD & Co. zu wählen (aus Trotz oder vermeintlicher Besserwisserei), wählt gar nicht! Nie. Nicht. Aber solange immer das wahrscheinlich kleinere Übel gewählt wird ändert sich auch nichts. Der Bürger erhält keine Macht in dem er seine Stimme abgibt sondern sich derer enthält. Aber wir sind ja die Bürger und auch wählen ist unser Job.
Zum Schluß noch´n Kalauer:
Was ist das bloß für´n Land,
wo´s morgends schon hell wird
und wer ewig lebt, geht nicht tot.
Ich jeh´ kaputt, jehse mitt?
Gruß