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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
jürgen81 kadem42 „.....hallole, die Punkte sind ja alle ganz interessant, aber warum fordert...“
Optionen

Du hast Recht, aber die Industrie will verkaufen und da muss alles funktionieren. Eine Eigenschaft wie WLAN funktioniert mit voreingestellten Passwörtern nicht so recht und es würden alle die gleichen Passwörter haben und damit währe es auch wirkungslos.
Aber sie würden dem Gerichtsurteil gerecht werden. Alle haben das gleiche Passwort und sind damit sicher. Dann können die Richter in HH ein neues Urteil fällen, alle Passwörter müssen unterschiedlich sein aber wer kontrolliert. Da müsste man doch gleich eine Behörde einrichten in der alle Passwörter gemeldet werden müssen, natürlich nur zu Abgleich ob auch jeder ein anderes hat.
Die PasswortVergleichsSicherheitsBehörde, kurz PVSB, muss her.
Wenn Deutschland so weitermacht haben wir das was man in der DDR so hatte, es hat nichts genützt aber die Erfahrung muss man wohl auch erst machen.
Weiter so Deutschland!

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Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19