Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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.....hallole, die Punkte sind ja alle ganz interessant, aber warum fordert eigentlich
niemand, daß einzurichtende WLAN's grundsätzlich erstmal nur als gesichert
eingerichtet werden können???!!! Das dürfte doch kein unüberwindliches Hindernis
sein.
Wenn dann jemand diesen Zustand in offen ändert, dann kann/soll er auch dafür
verantwortlich gemacht werden können. Oder?