Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Wo liegt denn die Grenze zwischen den was ich wissen muss und dem was ich nicht wissen muss. Wer legt fest das ich wissen muss das ich mein WLAN verschlüsseln muss. Muss ich ein Informatikstudium und ein Jurastudium abgeschlossen haben um mal kurz im Internet zu sein. Es ist unmöglich alles zu wissen. Im Zweifel für den Angeklagten.