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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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Olaf19 GarfTermy „ ...wie unsere Politiker. ... ALS - nicht wie. ...was unter Rechtsprechung so...“
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> richter sind in aller regel gebildete, intelligente menschen, die sich im verfahren sehr mit dem fall und dem "drum herum" beschäftigen.

Leider aber auch häufig Menschen mit wenig Ahnung vom Internet, weshalb bei Angelegenheiten, die die Netzwelt betreffen, gelegentlich Urteile gefällt werden, die man nur als völlig sachfremd bezeichnen kann. Z.B. dass die Mitstörerhaftung bei Forenbetreibern derart ausgeweitet werden soll, dass zu beanstandende Beiträge nicht nur unverzüglich entfernt werden müssen - das ist ja noch okay - sondern gar nicht erst ausgehängt werden dürfen. Wenn das Bestand hat, kann z.B. Nickles in der Form wie wir es kennen dicht machen...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19