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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19
edgar8 winnigorny1 „Die wollen einfach alles unter Kontrolle haben + abkassieren“
Optionen

Nein das ist nicht an den Haaren herbeigezogen. Die wollen freie Kommunikation verhindern. Die Haftung von Forenbetreibern geht in die gleiche Richtung. Wenn es um Urheberrecht ginge, dann dürften sie doch keine Rundfunksendungen haben wo auch jeder mitschneiden kann. Die paar getauschten MP3 über Funknetze sind doch ein Klacks. Das zu verbieten führt dazu daß die Leute mit Ihren externen USB Festplatten -GigaByte-weise MP3s tauschen mit 400MBPS . Es geht also nicht um Urheberrecht. Und daß AOL WLAN Hotspots sehr wohl betreiben darf zeigt, daß es um Sicherung der Kapitalverwertung geht. Nur das Kapital aber nicht der Bürger darf sowas.

Wie kommst diu nur darauf ich würde Dich Kapitalist nennen? Ich rede von wirklichen Kapitalisten und Überwachung.

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