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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
schuerhaken winnigorny1 „ Aber das paßt wohl kaum jemandem. Man möchte doch trotz Vermummungsverbotes...“
Optionen

Bei mir kann jederzeit jeder alles einsehen, wenn er denn schon unbedingt will.
Er wird ja nicht gerade in die Hose oder in den Hintern blicken wollen, es sei denn als Arzt aus besonderem Grund.

Ich bin kein "gläserner" Bürger, jedoch einer, der absolut nichts zu verbergen hat.
Nicht weil ich so "brav" bin, sondern weil ich die Rechte anderer achte und meine eigenen freimütig wahrnehme.

"Was du nicht willst das man dir tu', das füg' auch keinem andernn zu" und Kants kategorischer Imperativ reichen mir.
Wenn Behörden bei mir irgendwo "hineinsehen" wollen, könnensie es jederzeit tun. Am besten hier vor Ort: Bei Kaffee, Tee, Wasser und -- wenn gewünscht -- auch Tabakgenuss. Dabei würde ich wahrscheinlich mehr über "Behörde" erfahren als die Behörde über mich.

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@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19