Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Nicht, dass ich mit diesem Urteilk konform gehe, ABER:
Wenn es für den Betreiber eines offenen Netzes nicht strafbar ist, wenn über dessen Leitung illegaler Datenaustausch statt findet, öffnet man ein breites Tor für die Urheberrechtsverletzer: Man betreibt ein offenes WLAN und ist dann für Urheberrechtsverletzungen nicht mehr haftbar?!
Sooo einfach kann es dann auch nicht sein...
BTW: Es ist auch "strafbar", wenn man sein Auto unabgesperrt abstellt und womöglich noch den Schlüssel stecken lässt, um Missbrauch zu verhindern. Ein Autofahrer MUSS das wissen! Wieso sollte es für WLAN-Betreiber anders sein/werden?