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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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winnigorny1 Redaktion „Verbot für offene Funknetze“
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Die Richter schauen wohl zu oft bei Nickles nach! - Ich erinnere an die alte Diskussion hier, ob der Betreiber eines offenen WLAN für illegale Downloads verantwortlich gemacht werden kann.

Ich habe damals die Meinung vertreten, dass nicht. Offensichtlich war diese, meine Ansicht die richtige, denn sonst wäre dieses Urteil (egal wie albern es ist) wohl kaum nachgeschoben worden!

Armes Deutschland? - Wohl kaum! Die Reichen sind halt einfach noch nicht reich genug und werden es wohl auch nie sein. Es wird halt immer wieder und immer mehr geschaut, wo man noch abzocken kann, oder wie man noch mehr Kontrolle erreicht (Macht/Geld/Macht- u. Geldabsicherung).

Bin mal gespannt, wie sich das mit den offenen Netzen (wo hier doch auch monetäre Interessen bei den Betreibern solch kommerzieller und durchaus nicht illegaler Lösungen anstehen) wohl weiterentwickelt. - Hier schein mir Geld auf Geld zu prallen und das macht die Angelegenheit fix spannend

Was Hamurabi wohl dazu gesagt hätte???!

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19