Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Wenn du meinst.
Aber Leute wie du, die das für "lächerliche Wortklauberei" halten sind genau die Sorte, auf die unsere Gesetzesmacher abzielen, auf die sie sich stützen.
ihr werden weichgeklopft, das sei alles gar nicht so schlimm, ihr schluckt das, weil ihr ja "nichts zu verbergen" habt ... und wennd as alles dann endlich da ist, ist das Geschrei groß.
Nur: dann ist es zu spät.
ich kämpfe lieber jetz, bevor es dazu zu spät ist, damit es gar nicht erst soweit kommt. Ich bin nicht bereit, meine Freiheit und meine Freiheitsrechte für ein nur /möglioches/ "mehr" an "Sicherheit" noch weter einschränken oder mich gleich vollständig überwachen zu lassen.
Volker