Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Hallo, es muss wohl erst einen schlimmen Finger über ein Richter-Laptop, der gar nicht weiß das sein WLan an ist, etwas Schlimmes tun. Was aus Hamburg kommt wird immer wunderlicher. Der "Idiotentest", das Heiseurteil usw. und jetzt sollen die vielen tausend User, die nicht wissen das ihr WLan an ist, vor Gericht kommen und für etwas gerade stehen was sie nicht verstehen.
Weiter so Deutschland.