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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
Olaf19 gelöscht_152402 „Das geht schon viel zu sehr in Richting Politik. Das Übel muß doch erstmal an...“
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Es ist sicher besser, überhaupt nicht zu wählen, als NPD / DVU / REP... aber gibt es bei den anderen Parteien wirklich nichts, was man wählen kann? Man muss ja nicht 100% mit allem einverstanden sein, was die Partei macht, der man sein Kreuz gibt - da mache ich lieber ein paar Kompromisse und wähle einige Leute oder Inhalte mit, von denen ich nicht ganz so überzeugt bin, als mein Wahlrecht einfach aufzugeben :-(

Für diese Bürgerrechte haben Generationen von Menschen lange gekämpft, davor habe ich zu großen Respekt, als dass ich mein Stimmrecht guten Gewissens verfallen lassen könnte.

> Offene WLAN-Betreiber (Bars ect.) sind wie ein Provider zu sehen. Der Gesetze wegen sollten sie aber GEMA & Co. abführen.

Die GEMA hat damit überhaupt nichts zu tun. GEMA-Gebühren werden fällig, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird, nicht wenn jemand etwas aus dem Internet lädt.

> oder man belangt gleich den Internetprovider. Ich hab doch auch nur Filme saugen können weil A+B mir einen Zugang bereit gestellt hat.
> Oder kann Ford belangt werden, weil mein unfreiweillig angebotenes Fluchauto dieser Marke war?


Wenn wir bei der Produkthaftung US-amerikanische Maßstäbe anlegen würden - dann vielleicht ;-) Obwohl, ich glaube dieser Zusammenhang wäre selbst unseren Freunden in den Staaten zu indirekt. Ernsthaft: Da kämen wir vom Hundertsten ins Tausendste. Dann könnte ich auch die Post verklagen, weil sie mir einen anonymen Drohbrief oder NPD-Reklame oder anderes unerwünschte Zeug zugestellt hat. Dafür trägt sie aber keine Verantwortung, die Post ist dafür da, Briefe zuzustellen und nicht zu zensieren.

Aber ein klein wenig Sorgfalt kann man von jedem von uns schon erwarten. Wenn du unfreiwillig dein Auto zum Fluchtauto für Bankräuber werden lässt, ist das keine Mittäterschaft, denn es steckt ja keine Absicht dahinter - im Gegenteil, du bist sogar selbst der Geschädigte. Im Falle des offenen WLAN evtl. auch, z.B. wenn du einen Volumentarif hast und andere Leute -zig Gigabyte über deine Leitung ziehen.

Wenn du geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen hast und trotzdem bei dir jemand einbricht - egal ob Auto, Wohnung oder WLAN - dann kann dir natürlich keiner einen Strick daraus drehen.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19