Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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na gibt es nicht in münchen irgendwo so ein offenes gelände,wo man mit seinen läppi kostenlos surfen kann was ist denn damit,ich glaub einen park wo viele hotpoints sind.das ist nur einfach unverschämt was hier so für recht gesprochen wird