Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Jaaaaaa! - Endlich ne neue Superbehörde! Es lebe die Kontrolle und diese Regierung ist ja auch mit dem Anspruch angetreten, die Bürokratie zu minimieren. - Paßt ja auch prima: Das neue Gesundheitsgesetz würde ja auch die Bürokratie "minimieren" und "Kosten sparen". - Wie jeder weiß!
Und wer nicht mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, weiß, dass das alles teurer machen würde. Genauso würde das mit dem Zündschlüssel funktionieren: Die Zeche zahlt der Verbraucher! - Und eben der Verursacher: Die Film- und Musikindustrie!