Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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OK, über die Heizung bin ich aus Erfahrung anderer Meinung,
Mit "an der heizung spielen" meinte ich definitiv NICHT, mal ein paar Parameter an der Regelung zu verändern.
Oder, direkt gefragt: du _bastelst_ an deinem Gaskesse bzw. an der Gasleitung, die zu selbigem führt?
und gerade neuere Autos lassen sich sehr gut über die SW/FW
Tja, aber dazu muss man halt ahnung von der Sache haben.
Aber Leute die k.A. haben, kommen auch nicht darauf, dass sie Hilfe brauchen. Aupacken, einstecken, fertig!
Ja, weil ihnen die Industrie das so vorgaukelt. Nur: das entbindet den User IMHO aber nicht von der Pflicht, sich kundig zu machen.
Volker
Mit "an der heizung spielen" meinte ich definitiv NICHT, mal ein paar Parameter an der Regelung zu verändern.
Oder, direkt gefragt: du _bastelst_ an deinem Gaskesse bzw. an der Gasleitung, die zu selbigem führt?
und gerade neuere Autos lassen sich sehr gut über die SW/FW
Tja, aber dazu muss man halt ahnung von der Sache haben.
Aber Leute die k.A. haben, kommen auch nicht darauf, dass sie Hilfe brauchen. Aupacken, einstecken, fertig!
Ja, weil ihnen die Industrie das so vorgaukelt. Nur: das entbindet den User IMHO aber nicht von der Pflicht, sich kundig zu machen.
Volker