Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.324 Themen, 97.943 Beiträge
Irgendwie hasse ich ja diese hinkenden Vergleiche mit Autos. Aber um dabeizubleiben:
Was ist, wenn du dein Auto abgeschlossen hast und es wird trotzdem geknackt. Ist das auch strafbar? - Nach dem Motto schon der Besitz macht strafbar?
Denn:
Auch ein gesichertes WLAN kann mit der richtigen Ausrüstung an Soft- und Hardware bekanntlich geknackt werden - wie soll ich mich gegen einen WarDriver absichern? Das geht irgendwie nicht wirklich. Und:
Kann man mich verurteilen, wenn ich als armer Mensch einen alten Router habe, der die modererneren Verschlüsselungsmethoden nicht unterstützt und dadurch noch leichter geknackt werden kann??
Und:
Werde ich jetzt auch wegen Vergewaltigung verklagt? - Immerhin habe ich die Anlage dazu!