Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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nd viele Menschen wissen nicht das man ein WLAN verschlüsseln muss, auch wegen der Privatsphäre.
Wer sich WLAN-Technik zulegt, von dem erwarte ich, dass er sich mit den grundlegenden Dingen befasst. Und dazu gehört dass er weiss, das er sinnvoller 'WEise verschlüsselt, dass die sinnvollste Verschlüsselung derzeit WEP ist und dass er weiss, wie er das in der beschafften Hardware einrichtet.
Wobei es durchaus Hardware gibt, bei der werksseitig WEP eingerichtet ist.
Volker
Wer sich WLAN-Technik zulegt, von dem erwarte ich, dass er sich mit den grundlegenden Dingen befasst. Und dazu gehört dass er weiss, das er sinnvoller 'WEise verschlüsselt, dass die sinnvollste Verschlüsselung derzeit WEP ist und dass er weiss, wie er das in der beschafften Hardware einrichtet.
Wobei es durchaus Hardware gibt, bei der werksseitig WEP eingerichtet ist.
Volker