Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Ich find den Vergleich mit den Autos gar nichtmal so schlecht, wenn man zu schnell fährt wird nicht automatisch der halter des Wagens belangt sondern die Polizei muß anahnd des Photos festellen wer gefahren ist - und fragt dazu den Halter aber wenn sie ihn nicht ermittlen kostet es den halter kein geld und er bekommt keine Punkte. Und hier wär es noch verständlicher wenn man den Halter belangen könnte, da er ja bewußt den Schlüssel übergibt(und deshalb auch den fahrer bennenen sollte) und nicht von jemanden überrumpelt wird.
So ähnlich sollte es meiner Meinung auch beim WLAn sein, durch straftaten bei den Anschluss darf gegen den "halter" ermittelt werden(Hausdurchsuchung etc.) wenn sich der verdacht daraufhin erhärtet wird anzeige erstatett ansonsten ist er freizusprechen.
Für was bin ich haftbar wenn ich mein Auto nicht abschließe? Diese Fahrlässige handlung sorgt doch nur dafür das die versicherung nicht zahlt, wenn was gestohlen wird - aber das ich dafür angezeigt werden kann ist mir neu also wäre es nett wenn mich jemand informiert den ich bin autofahrer und weiß es leider nicht obwohl man ich es Wissen MÜSSTE.