http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Das stimmt nicht. Warum sind wohl die Landgerichte am Geschäftssitz des Providers zuständig (z.B. LG Köln im Falle der Telekom)?
Woher sollte denn die RegTP die Verbindungsdaten der Provider haben?
Die Provider bekommen auch schon vorher etwas mit: Normalerweise löschen diese die Verbindungsdaten nach 7 Tagen. Da aber i.d.R. der Gerichtsbeschluss länger dauert, wird der Provider über die Einleitung des Verfahrens informiert, um für die betroffenen IP-Nummern einen sog. "Quick Freeze" durchzuführen. Diese Verbindungsdaten werden somit nicht nach 7 Tagen gelöscht.
So schreibt z.B. die Logistep AG:
Stellt Logistep einen Verstoß gegen das Urheberrecht in Filesharing-Netzwerken fest, erhält der Internetanbieter automatisiert eine E-Mail. In dieser E-Mail sind Informationen enthalten, die den Anschlussinhaber für den Provider eindeutig erkennbar machen. Der Provider ist jetzt verpflichtet, die Telekommunikations-Verkehrsdaten des Internetnutzers zu speichern. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. (http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=KORE209122010&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint)
Anschließend ist es notwendig, dass unverzüglich die Herausgabe der Daten durch den Internetanbieter gerichtlich genehmigt wird.
Das Gericht entscheidet darüber aufgrund einer Strafanzeige oder eines Gerichtsbeschlusses auf Antrag des geschädigten Rechteinhabers. Mithilfe der gesammelten Daten wird der Anschlussinhaber für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt, der in seinem Verantwortungsbereich verübt wurde.
So macht LS Quick Freeze die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche möglich. Das heißt, der geschädigte Rechteinhaber kann mit Hilfe des neuen Verfahrens seine auf dem Urheberrecht gründenden Ansprüche durchsetzen.