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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Crazy Eye Joerg69 „ Mit oder ohne Vertragsstrafe? Wenn ich unschuldig bin, unterschreibe ich doch...“
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Ich stell mir das grade vor wie ein Einbrecher in ein haus einbricht, und erstmal den neusten Britney Spears song runterlädt.(indem Fall wärst du auch nichtmal störer)

Keine Ahnung was für eine Strafe zugestanden wird bei zuwiederhandlung(googel mal nach Mod UE), allerdings sollte sie sehr speziell Abgefasst sein untern Motto ich werde nicht Britney Spears "XXX" in Internet verbreiten oder runterladen.

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