http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
Off Topic 20.142 Themen, 223.450 Beiträge
Dabei wäre es ganz einfach den tatsächlichen Täter zu ermitteln. Einfach die Mac Adresse nutzen.
Nur dann verdienen die Abmahnanwälte keinen Cent mehr. Ob dies so gewollt ist?