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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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dacard Joerg69 „Wenn das Bundesjustizministerium trotz Meldung dieser Rechtsmängel die Arbeit...“
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Dabei wäre es ganz einfach den tatsächlichen Täter zu ermitteln. Einfach die Mac Adresse nutzen.
Nur dann verdienen die Abmahnanwälte keinen Cent mehr. Ob dies so gewollt ist?

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