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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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mawe2 dacard „Wer unbedingt illegales saugen will kann auch über ein VPN-Client oder einem...“
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Von daher wäre es wünschenswert der Gesetzesgeber, in diesem Falle die Polizei, würde die Illegalen Server lahmlegen wie erst kürtzlich Kini.to.

Nur dass es beim FileSharing eben zig-tausende solcher illegalen Server gibt, die alle in Privathand sind.
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