http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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können es zivilrechtlich versuchen
Genau das ist ja der Knackpunkt. Für den Abgemahnten/Beschuldigten ist es beinahe unmöglich, die Ansprüche der Kläger zurückzuweisen. Er hat i.d.R. gar nicht die Möglichkeit, Beweise für seine Unschuld (z.B. durch Nachweis eines Zahlendrehers bei der IP, Nachweis eines falschen Zeitstempels, ...) vorzubringen.
Das LG Köln (Strafkammer) hatte diesbezüglich schon mal große Zweifel an der Zuverlässigkeit des gelieferten Datenmaterials (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html). Leider ist die Zivilkammer desselben Gerichts noch nicht zur selben An- bzw. Einsicht gelangt...
Genau das ist ja der Knackpunkt. Für den Abgemahnten/Beschuldigten ist es beinahe unmöglich, die Ansprüche der Kläger zurückzuweisen. Er hat i.d.R. gar nicht die Möglichkeit, Beweise für seine Unschuld (z.B. durch Nachweis eines Zahlendrehers bei der IP, Nachweis eines falschen Zeitstempels, ...) vorzubringen.
Das LG Köln (Strafkammer) hatte diesbezüglich schon mal große Zweifel an der Zuverlässigkeit des gelieferten Datenmaterials (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html). Leider ist die Zivilkammer desselben Gerichts noch nicht zur selben An- bzw. Einsicht gelangt...