http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Ist auch datenschutzmäßig bedenklich, wenn feste Adressen in irgendwelchen Verzeichnissen landen. Der Vortel der dynamischen IP-Adresse ist ja gerade die Anonymität, die vor Hacker-Angriffen schützt.