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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Joerg69 Max Payne „ Die Regulierungsbehörde hat damit exakt nichts zu tun. Antipiracy-Unternehmen,...“
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Falsch. Den Zugang zu den Provider-Daten gewährt ausschließlich die Regulierungsbehörde aufgrund Gerichtsbeschluß. Diese hat eine quasi Standleitung dorthin. Der Provider bekommt garnichts davon mit, was ihm "hinten rausgesaugt wird".

Viele Grüße von Jörg
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