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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Joerg69 The Wasp „Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht“
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Das Mindeste, was der Bürger erwarten könnte, wäre doch, daß der Datenauszug, der vom Abmahner über Gericht über Reglierungsbehörde beim Provider abgezapft wird, von der Regulierungsbehörde automatisch 1:1 dem Betroffenen zur Kenntnis per E-Mail zugesendet wird.

Beim automatisiertem Abruf kann es keine Übermittlungsfehler geben. Ggfs. mit Zertifikaten verschlüsseln. Warum wird das nicht gemacht? Es wäre so einfach und würde so viel Ärger sparen!

Oder will man etwa keinen Ärger sparen? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) für Justiz-Dienstleister mit allen Mitteln? Das wird's wohl sein. Umsatz, Umsatz, Steuereinnahmen!!!

Viele Grüße von Jörg
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