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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Crazy Eye mawe2 „Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Wenn ich als Täter ermittelt wurde, wie kann...“
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Also zum Ablauf dieser Mahnverfahren gegen Filesharer.

Die Anwälte erstatten Anzeige wegen Urheberechtsverletzung, die Statsanwalt ermittelt(eigl. nur bis zur Personenen festellung, evtl. bei schlimmen oder vorher bekannten tätern längern aber in der regel wird es fallengelassen) dann kann der Kläger Akteneinsicht nehmen und ein zivilverfahren beginnen.(de Facto wurde man also bis hier hin nicht verurteilt)

beim Zivilverfahren kann man eine Kostenbewährte Abmahnung verschicken, der mann wiedersprechen kann und falls man dies Tut müssen die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Ansprüche klären. Oft reicht hier noch eine Unterlassungserklärung als Zeichen des guten Willen(am besten von einen Anwalt), damit die Medienanwälte den Fall ruhen lassen und nicht den Prozessweg gehen. Ich habe einen Anwalt in bekanntenkreis der einige von diesen Fällen betreut hat, dessen Klienten zumindest bisher noch nichts an die Medienindustrie zahlen mußten.

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