http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Wer unbedingt illegales saugen will kann auch über ein VPN-Client oder einem Proxyserver ins Inet gehen.
Und da die Mac-Adresse veränderbar ist, wäre der illegale User also faktisch nicht ermittelbar, zumindest adressmäßig.
Eine ander Variante wäre noch das Usenet, sprich Usenext oder Firstload... usw usv.
Wenn ich das jetzt so richtig verstehe... kopfkratz...
Von daher wäre es wünschenswert der Gesetzesgeber, in diesem Falle die Polizei, würde die Illegalen Server lahmlegen wie erst kürtzlich Kini.to.
Schönen Abend noch