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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Joerg69 Crazy Eye „Ich stell mir das grade vor wie ein Einbrecher in ein haus einbricht, und...“
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indem Fall wärst du auch nichtmal störer
Das wird dann nicht thematisiert werden. Mit der Unterlassungserklärung können die sofort vollstrecken und werden das auch tun.

Oder Dir wird der Schleppi - oder noch besser - nur der UMTS-Stick vom Schleppi - geklaut. Die Umstände dieses Diebstahls wird die auch nicht interessieren, wenn die solch einen Zettel in der Hand haben. Wenn Du den Diebstahl nicht sofort bemerkst, d. h. die UMTS-Karte nicht sperren kannst, dann wird Dir das zugerechnet.
Viele Grüße von Jörg
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